[Deutscher Bundestag - 23.11.2012] Gemeinsame Sitzung der Präsidien des Bundestages und der Assemblée nationale in Paris
Die Präsidien des Deutschen Bundestages und der Assemblée nationale treffen sich zu ihrer regelmäßigen gemeinsamen Sitzung am 25. und 26. November 2012 in Paris. An den Beratungen nehmen Bundestagspräsident Norbert Lammert, die Vizepräsidenten Wolfgang Thierse, Eduard Oswald, Hermann Otto Solms, Petra Pau und Katrin Göring-Eckardt sowie der Vorsitzende des EU-Ausschusses im Bundestag, Gunther Krichbaum, und der Vorsitzende der Deutsch-Französischen Parlamentariergruppe, Andreas Schockenhoff, teil.
Mit den französischen Partnern unter der Leitung des Präsidenten der Assemblée nationale, Claude Bartolone, werden sie die feierliche gemeinsame Sitzung beider Parlamente anlässlich des 50. Jahrestages der Unterzeichnung des Elysée-Vertrages vorbereiten, die am 22. Januar 2013 in Berlin stattfinden wird. Weitere Themen der gemeinsamen Sitzung sind die Arbeit des Deutsch-Französischen Jugendwerks, die parlamentarische Dimension der wirtschaftlichen "Governance" der EU sowie der Stand und die Perspektiven der bilateralen interparlamentarischen Beziehungen zwischen Frankreich und Deutschland.
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.