Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz in NRW
Kurzfassung: Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz in NRWAb Januar 2013 können bei allen Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichten in Nordrhein-Westfalen Klagen, Anträge und sonstige Schrift ...
[Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - 19.12.2012] Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz in NRW
Ab Januar 2013 können bei allen Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichten in Nordrhein-Westfalen Klagen, Anträge und sonstige Schriftsätze elektronisch eingereicht werden.
Zum 1. Januar 2013 wird der elektronische Rechtsverkehr bei allen Verwaltungs- und Sozialgerichten in Nordrhein-Westfalen zugelassen. Bisher können schon bei allen Finanzgerichten sowie beim Verwaltungsgericht Minden und beim Oberverwaltungsgericht in Münster in fast allen gerichtlichen Verfahren elektronische Dokumente eingereicht werden. Künftig ist dies auch bei den übrigen Verwaltungsgerichten (Aachen, Arnsberg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Köln und Münster) und erstmalig auch bei den Sozialgerichten (Aachen, Detmold, Duisburg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Köln und Münster) sowie dem Landessozialgericht in Essen möglich. Damit kann ab 2013 in der gesamten Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit NRW elektronisch Klage erhoben werden. Verpflichtend ist dies allerdings nicht. Die Einreichung von Schriftstücken auf dem Postweg oder per Fax bleibt weiterhin möglich.
Justizminister Thomas Kutschaty erklärt hierzu: "Die Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs ist ein wichtiger Schritt, damit die Justiz weiterhin zeitgemäß, kostengünstig und bürgernah arbeiten kann. Ich hoffe, dass die Bürgerinnen und Bürger rege von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen."
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