Einfädeln nur beim Spuren-Wegfall
Kurzfassung: Einfädeln nur beim Spuren-WegfallSteht ein Lastkraftwagen auf einer Fahrbahn mit zwei Spuren und wechselt eine Autofahrerin "recht selbstbewusst" die Fahrspur, weil sie davon ausgeht, dass ein auf de ...
[Auto-Reporter - 08.01.2013] Einfädeln nur beim Spuren-Wegfall
Steht ein Lastkraftwagen auf einer Fahrbahn mit zwei Spuren und wechselt eine Autofahrerin "recht selbstbewusst" die Fahrspur, weil sie davon ausgeht, dass ein auf der anderen Spur befindlicher Autofahrer sie im Reißverschluss-Verfahren einfädeln lässt, so kann sie keinen Schadenersatz verlangen, wenn sie mit dem "Dickköpfigen" zusammenstößt.
Das Recht auf Einfädeln im Reißverschluss-Verfahren gelte nur bei einem Wegfall der Spur (wie oft auf Autobahnen zu sehen), nicht jedoch, wie im konkreten Fall, wenn die Spur durch ein Hindernis blockiert ist und es dahinter "normal weitergeht", so die Münchner Richter (AmG München, 334 C 28675/11). (Auto-Reporter.NET/W. Büser)
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