[Deutscher Bundestag - 22.02.2013] Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Mittwoch, 27. Februar 2013, 16 Uhr
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3 101
Öffentliche Anhörung
Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte
Sachverständige: Wolfgang Kaleck, European Center for Constitutional and Human Rights e.V. Steven Watt, Senior Staff Attorney American Civil Liberties Union (ACLU) Dick Marty, Vorsitzender a.D. des Ausschusses für Rechtsfragen und Menschenrechte der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Prof. Dr. Andreas Zimmermann, Universität Potsdam Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Europa- und Völkerrecht sowie Europäisches Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsvölkerrecht Dr. Christian Schaller, Stiftung Wissenschaft und Politik, Stellvertretender Forschungsgruppenleiter Globale FragenInteressierte Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss unter menschenrechtsausschuss@bundestag.de mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum anzumelden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Anmeldung aus Kapazitätsgründen nicht immer den Zugang garantieren kann.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!
Deutscher Bundestag
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.