[Amnesty International - 11.03.2013] Amnesty/Waffenhandelsvertrag: UNO-Vetomächte sollen unverantwortliche Rüstungslieferungen stoppen
UNO-VETOMÄCHTE LIEFERN ÜBER DIE HÄLFTE ALLER WAFFEN
INTERNATIONALE KONTROLLE ÜBERFÄLLIG
AMNESTY APPELLIERT AN STÄNDIGE MITGLIEDER DES UNO-SICHERHEITSRATS UNVERANTWORTLICHE WAFFENLIEFERUNGEN ZU STOPPEN UND STARKEM WAFFENHANDELSVERTRAG ZUZUSTIMMEN. VERTRAGSVERHANDLUNGEN BEGINNEN KOMMENDE WOCHE
Alle fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats haben in der Vergangenheit Rüstungsgüter geliefert, die zu schweren Menschenrechtsverletzungen oder Kriegsverbrechen beigetragen haben. Das stellt Amnesty International in einem am Dienstag veröffentlichten Bericht fest. Gleichzeitig fordert die Menschenrechtsorganisation China, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA auf, bei den UNO-Verhandlungen einen strikten Waffenhandelsvertrag zu unterstützen. Die Vertragsverhandlungen beginnen kommende Woche in New York. Amnesty fordert einen wirksamen Vertrag, der Waffenlieferungen verbietet, die zu schweren Menschenrechtsverletzungen oder Kriegsverbrechen beitragen können.
"Die fünf Vetomächte sind für über die Hälfte der internationalen Waffenlieferungen verantwortlich, sagt der Amnesty-Rüstungsexperte Mathias John. "Bei den Verhandlungen wird ihre Haltung entscheidend sein. Wenn sie bereit sind, ihre Rüstungstransfers einheitlichen internationalen Regeln zu unterwerfen, kann in New York ein großer Fortschritt erzielt werden. Ein wirksamer Waffenhandelsvertrag ist ein wichtiger Schritt gegen unverantwortliche Waffenlieferungen. Ein solcher Vertrag ist ein wichter Schritt zu mehr Schutz für Millionen Menschen, die heute in Angst vor bewaffneter Gewalt leben oder als friedlichen Demonstranten um ihr Leben fürchten."
Auch Deutschland gehört auch zu den großen Rüstungsexporteuren. Amnesty begrüßt die deutsche Unterstützung für einen wirksamen Waffenhandelsvertrag. "Die Bundesregierung darf aber nicht auf einen internationalen Vertrag warten. Deutschland sollte endlich eine gesetzliche Menschenrechtsklausel und mehr Transparenz für Rüstungsexporte festschreiben", so John. "Menschenrechte dürfen bei deutschen Rüstungsexportentscheidungen nicht weiterhin häufig nachrangiges Kriterium unverbindlicher "Politische Grundsätze" sein".
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