[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 18.03.2013] Gesamtwirtschaftliche Aufsicht in Deutschland wird gestärkt.
Bundesfinanzministerium, Bundesbank, BaFin und FMSA gründen Ausschuss für Finanzstabilität.
Der neu geschaffene Ausschuss für Finanzstabilität hat mit dem heutigen Tag seine Tätigkeit aufgenommen. Die konstituierende Sitzung findet unter Leitung des Bundesministers der Finanzen und in Gegenwart des Präsidenten der Deutschen Bundesbank, der Präsidentin der BaFin sowie des Vorsitzenden des Leitungsausschusses der FMSA statt. Der Ausschuss wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht vom 28. November 2012 geschaffen und soll künftig einmal pro Quartal tagen.
Die Notwendigkeit, die makroprudentielle (gesamtwirtschaftliche) Aufsicht zu stärken und enger mit der mikroprudentiellen (institutsspezifischen) Aufsicht zu verzahnen, ist eine der wesentlichen Konsequenzen aus der Finanzkrise seit 2008. Seither wurde die gesamtwirtschaftliche Überwachung an verschiedenen Stellen intensiviert.
Auf europäischer Ebene wurde der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB) bei der EZB in Frankfurt gegründet, der gesamtwirtschaftliche Entwicklungen auf europäischer Ebene im Auge behalten soll. Entsprechende Gremien sind auch auf nationaler Ebene zu schaffen. Gerade unter den Bedingungen einer Währungsunion mit unterschiedlichen Volkswirtschaften ist eine solche Überwachung auf nationaler Ebene wichtig. Mit dem Ausschuss für Finanzstabilität wird diese Vorgabe in Deutschland umgesetzt.
Der Ausschuss wird auf der Grundlage von Analysen der Deutschen Bundesbank für die Finanzstabilität maßgebliche Sachverhalte erörtern.
Bei Gefahren hat der Ausschuss die Möglichkeit zu warnen und öffentliche oder nicht-öffentliche Empfehlungen abzugeben. Adressaten können die Bundesregierung, die BaFin oder andere öffentliche Stellen sein. Der Ausschuss stärkt die Zusammenarbeit der im Ausschuss vertretenen Institutionen und berät auch über den Umgang mit Warnungen und Empfehlungen des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken.
Der Bundesminister der Finanzen und der Präsident der Deutschen Bundesbank können Sitzungen des Ausschusses persönlich wahrnehmen. Reguläre Mitglieder des Ausschusses sind für das Bundesministerium der Finanzen Dr. Thomas Steffen als der zuständige Staatssekretär, Dr. Levin Holle als Leiter der Finanzmarktabteilung im BMF sowie Dr. Ludger Schuknecht als Leiter der Grundsatzabteilung.
Für die Deutsche Bundesbank nehmen die Vizepräsidentin Sabine Lautenschläger, Mitglied des Vorstands Dr. Andreas Dombret und Dr. Karlheinz Bischofberger, Leiter des Zentralbereichs Finanzstabilität, teil. Die BaFin wird vertreten durch die Präsidentin, Dr. Elke König, den Exekutivdirektor Bankenaufsicht, Raimund Röseler und den Exekutivdirektor Versicherungsaufsicht, Felix Hufeld. Die FMSA wird durch den Vorsitzenden des Leitungsausschusses Dr. Christopher Pleister vertreten.
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Kernaufgabe des Bundesministers der Finanzen ist die Gestaltung der Finanzpolitik und die Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Ihm kommt damit eine zentrale Steuerungsfunktion innerhalb der Bundesregierung zu. Im Rahmen der vom Bundeskanzler vorgegebenen politischen Richtlinien koordiniert der Bundesfinanzminister die Haushaltsvoranschläge der einzelnen Ministerien und entwirft so den jährlichen Bundeshaushalt. Dabei verfügt der Minister über ein Widerspruchsrecht bei allen finanzpolitischen Entscheidungen der Regierung. So bündelt das Bundesfinanzministerium die finanziellen Belange der Regierung im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik.Im Rahmen der Steuerpolitik sichert die Bundesregierung die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates. Dabei muss gewährleistet sein, dass Leistungsanreize und Leistungswille der Bürger und Unternehmen nicht beeinträchtigt werden. Zudem muss die Steuerpolitik die Sicherung der ökologischen Grundlagen unseres Gemeinwesens unterstützen.Im Zuge des europäischen Integrations- (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion) und des weltweiten Globalisierungsprozesses gewinnt die europäische und internationale Wirtschafts- und Währungspolitik als zusätzlicher Aufgabenschwerpunkt zunehmend an Bedeutung.Darüber hinaus ist das Bundesministerium der Finanzen auch zuständig für die deutschen Postwertzeichen, die Regelung der Kriegsfolgelasten, das Bundesvermögen und den Zoll.