[Deutscher Bundestag - 24.04.2013] Kinderkommission zum Zukunftstag für Mädchen und Jungen
2001 fand der erste Girls' Day - Mädchen-Zukunftstag - in Deutschland statt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Initiative D21 starteten gemeinsam diese bundesweite Aktion.
Beate Walter-Rosenheimer, Vorsitzende der Kinderkommission: "Noch nie waren Frauen so gut ausgebildet wie heute, dennoch wählen sie aus einem engen Berufsspektrum aus und entscheiden sich noch immer oft für klassische Frauenberufe. Damit sind für sie meist geringere Aufstiegschancen und Lohneinbußen verbunden. Damit Potenziale und Interessen von Mädchen auch im Alltag breit gefördert werden, brauchen wir besonders in den Schulen mehr Sensibilität beim Umgang mit Geschlechterklischees. Eine breitere Berufswahl ist nicht nur für die Frauen, sondern auch für die Wirtschaft wünschenswert, die besonders im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich Nachwuchssorgen hat."
Bei Girls' Day-Veranstaltungen lernen Mädchen ab der Klasse 5 Berufsbereiche aus Technik, Naturwissenschaften und IT oder weibliche Vorbilder in Führungspositionen aus Wirtschaft und Politik kennen. Sie erhalten an diesem Tag einen Einblick in diese oft unbekannten Bereiche und können erste Kontakte zur Arbeitswelt knüpfen. Die eigene Aktivität der Mädchen steht an diesem Tag im Vordergrund. Anhand von praktischen Beispielen sollen die Teilnehmerinnen in Laboren, Büros und Werkstätten erleben, wie interessant und spannend diese Tätigkeiten sein können.
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.