[Deutsche Bahn AG - 29.04.2013] Erfolg für die Deutsche Bahn beim Schienenkartell: Einigung mit Voestalpine auf Schadensersatz
(Berlin, 29. April 2013) Die DB hat sich mit Voestalpine auf die Zahlung von Schadensersatz für das Schienenkartell geeinigt. Damit ist Voestalpine das erste Unternehmen aus dem Kreis der Kartellbeteiligten, mit dem eine Einigung über Schadensersatz geglückt ist.
"Diese Vereinbarung zeigt, dass sich Voestalpine seiner Verantwortung stellt und Versprechungen Taten folgen lässt. Andere Unternehmen sind hiervon noch weit entfernt. Das ist nicht nur bedauerlich, sondern wegen des hohen öffentlichen Interesses an den möglichen Ansprüchen des Bundes und mehrerer Bundesländer, die wir mit vertreten, dem Bürger und Steuerzahler kaum noch vermittelbar", sagt Gerd Becht, Vorstand Compliance, Datenschutz, Recht und Konzernsicherheit.
Nach mehreren Verhandlungsrunden konnten sich die DB und Voestalpine auf die Zahlung eines hohen zweistelligen Millionenbetrags einigen. Von der Einigung erfasst sind die Direktlieferungen von Schienen und Weichenzungen der Voestalpine an die DB. Über die weiteren Konditionen der umfassenden Vereinbarung wurde Stillschweigen vereinbart. Die DB verfolgt die Ansprüche gegen die anderen Kartellanten in einem Schadensersatzprozess vor dem Landgericht Frankfurt weiter.
Die DB nimmt gegenüber den Mitgliedern des Schienenkartells nicht nur ihre eigenen Interessen wahr, sondern vor allem die Interessen der öffentlichen Hand. Da die Schieneninfrastruktur staatlich gefördert wird, wird die DB den vereinbarten Schadensersatz zum größten Teil direkt an die Zuwendungsgeber überweisen. Deswegen bedurfte die Vereinbarung mit Voestalpine der Zustimmung des Bundes und einer Reihe von Bundesländern. Der Bund und die Länder haben die Einigung daher in den letzten Wochen intensiv geprüft und im Ergebnis begrüßt.
Jens-Oliver Voß
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