[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 13.06.2013] DJV begrüßt Bewegung der Justizminister
Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Entscheidung der Justizministerkonferenz begrüßt, prüfen zu lassen, ob zukünftig Ton- und Bildübertragungen von Gerichtsverhandlungen erlaubt werden können. "Mit dieser Entscheidung kommt Bewegung in die Diskussion, das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu adäquaten Arbeitsbedingungen für Journalistinnen und Journalisten in der Gerichtsberichterstattung", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Die Justizministerkonferenz hatte sich zuvor auf ihrer heutigen Tagung für einen entsprechenden Prüfauftrag ausgesprochen und insbesondere auch die Überlegung, Gerichtsverhandlungen in weitere Räumlichkeiten zu übertragen, zum Gegenstand ihres Auftrags gemacht.
Die vom Saarland und Bayern eingebrachten Anträge sehen vor, dass die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten sowie Steuer- und Sozialgeheimnisse nicht angetastet werden. Auch solle die Videoübertragung nur bei zeitgeschichtlich bedeutsamen Verfahren zum Einsatz kommen. Von einer Erweiterung des Gerichtssaals sollten Journalisten wie Prozessbesucher profitieren.
"Die Posse um die Akkreditierung von Journalistinnen und Journalisten zum NSU-Prozess in München hat gezeigt, dass hier Handlungsbedarf besteht, denn wenige Dutzend Presseplätze für viel beachtete Gerichtsverfahren reichen nicht aus", sagte der DJV-Vorsitzende. Eine Erweiterung der Öffentlichkeit durch Videoübertragungen entspreche der geänderten Medienrealität und sei geeignet, in Zukunft Abhilfe in solchen Gerichtsverfahren zu schaffen. "Ich hoffe, dass der Gesetzgeber nach der Bundestagswahl unverzüglich aktiv wird", betonte Konken. Es sei die Aufgabe des Gesetzgebers, überholte Normen an die geänderten Verhältnisse anzupassen.
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