[Deutscher Bundestag - 15.08.2013] Bundestag initiiert den längsten Wahlaufruf-Spot
In diesen Tagen sind deutschlandweit erstmals die Anzeigen, TV- und Kinospots des Deutschen Bundestages zu sehen, die zur Wahl aufrufen. Bis zum 1. September können sich zudem alle Wahlberechtigten an der Produktion des längsten Wahlaufruf-Spots beteiligen und andere zur Stimmabgabe motivieren. Dazu sollten sie ein eigenes 30-Sekunden-Video drehen, in dem sie auf möglichst originelle Art zum Wählen aufrufen und diesen Clip beim YouTube-Wettbewerb "Du bist die Wahl!" des Deutschen Bundestages einsenden. Alle Clips werden zusammengeschnitten.
Der aktuelle Stand dieses gemeinsamen Wahlaufruf-Spots sowie die Anzeigenmotive sind zu sehen unter:
www.DubistdieWahl.de Der Videowettbewerb ist Teil der Wahlmotivationskampagne des Deutschen Bundestages, die auch Print- und Onlineanzeigen sowie TV-und Kino-Spots umfasst. Insgesamt zwölf TV-Sender sowie zahlreiche weitere Medienpartner unterstützen die Kampagne und setzen auf diese Weise ein Zeichen für mehr politische Beteiligung (
www.dubistdiewahl.de/partner).
Eingegangen sind bisher unter anderem Clips mit Lego-Figuren, selbstkomponierte Lieder und Computeranimationen. Die Einsender der zehn besten Clips gewinnen jeweils eine Reise nach Berlin für zwei Personen, die besten drei zudem entweder ein Training mit dem Boxer Firat Arslan, ein Backstage-Treffen mit der Sängerin Linda Hesse oder eine Spiegelreflexkamera.
Weitere Informationen:
Website und Aufrufvideo:
www.DubistdieWahl.deYouTube-Kanal:
www.youtube.com/user/DubistdieWahl2013Kostenlose Hotline: 0800-4002260
Informationen rund um die Bundestagswahl:
www.mitmischen.deDeutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/227-0
Telefax: 030/227-36 878 oder 227-36 979
Mail: mail@bundestag.de
URL:
http://www.bundestag.de
Deutscher Bundestag

Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.