[Deutscher Bundestag - 02.09.2013] Neues Quiz auf mitmischen.de: Kinder erklären das Parlament
Auf
www.mitmischen.de, dem Jugendportal des Deutschen Bundestages, gibt es ab heute ein neues Quiz: In einem Videorätsel beschreiben Kinder verschiedene Begriffe rund um den Deutschen Bundestag.
Die Kinder erzählen dabei auf witzige Weise Wissenswertes über das Parlament. Zum Beispiel, wer im Plenarsaal auf dem "größten" Stuhl sitzt und was eigentlich eine "fette Henne" ist.
Die Nutzer können bei mitmischen.de erraten, welchen Begriff die Kinder erklären. Jeden Tag wird dazu ein neues Video veröffentlicht und ein neuer Begriff gesucht. Nur wer alle sieben Begriffe richtig errät, hat die Chance auf den Hauptpreis: Zu gewinnen gibt es eine Reise in die Hauptstadt mit exklusiven Einblicken in den Bundestag.
Wer mitmachen möchte, schickt am Ende der Rätsel-Woche, spätestens bis zum 22. September 2013, alle sieben gesuchten Begriffe per Mail an redaktion@mitmischen.de (Betreff: Video-Rätsel).
Hier geht es zum Quiz:
http://www.mitmischen.de/wahl/gewinnspiel_spezial/index.jspÜber mitmischen.de:
Das Parlamentsportal mitmischen.de möchte jungen Nutzern zwischen 11 und 18 Jahren parlamentarische Themen nahe bringen, ihnen zeigen, welchen Einfluss Entscheidungen im Bundestag auf ihr Leben haben und sie über den Bundestag und seine Arbeit grundsätzlich informieren. Regelmäßig haben Jugendliche auch die Möglichkeit, mit Abgeordneten über unterschiedlichste Themen zu chatten.
Mitmischen.de verfügt über eine aktive Community von rund 12.000 angemeldeten Usern. Auch auf Facebook kann man mitmischen über
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.