[Weg-Adresse - 11.09.2013] Als insolventer Verbraucher oder Existenzgründer wird man schnell abqualifiziert. Dazu trägt auch das derzeitige Verbraucherinsolvenzrecht in Deutschland bei. Danach muss man sich mindestens 6 Jahre "wohlverhalten", um von der Restschuld befreit zu werden. Während dieser Zeit wird das pfändbare Vermögen an einen Treuhänder abgetreten.
Man ist quasi für 6 Jahre geschäftlich aus dem Verkehr gezogen. Welcher Arbeitgeber sieht schon gerne Lohnpfändungen bei seinen Arbeitnehmern, abgesehen davon, dass sie Mehraufwand bedeuten. 6 Jahre warten auf eine neue Chance sind eine lange Zeit.
Dieses "Wohlverhalten" impliziert, dass man nur deshalb überschuldet ist, weil man sich vorher nicht "wohlverhalten" hat. Das ist aber bei den meisten gescheiterten Personen oder Unternehmern nicht der Fall. Sie sind aufgrund alltäglicher Risiken die jeden treffen können - wie Arbeitslosigkeit, Scheidung, Todesfälle oder Krankheit - in diese Lage geraten. Deshalb ist auch vielfach keine jahrelange Bewährung notwendig, sondern eine schnelle Chance auf einen finanziellen Neubeginn. Das hat auch das Bundesjustizministerium erkannt und bereitet eine Reform des Insolvenzrechtes vor. Soviel ist aber jetzt schon sicher, eine Restschuldbefreiung nach bereits 12 Monaten wie z.B. in England wird es nicht geben.
Seit 2001 hat die Europäische Union die legale Möglichkeit geschaffen, eine Privatinsolvenz auch außerhalb des Heimatlandes durchzuführen. Jeder Europäer kann diese Möglichkeit nutzen. Insbesondere das englische Insolvenzrecht konzentriert sich darauf, einen Schuldner schnell wieder arbeits- und steuerfähig zu machen. Das englische Insolvenzrecht garantiert schnelle, unbürokratische und weitreichende Restschuldbefreiung. Die Auflagen der englischen Insolvenzordnung sind auch für Deutsche erfüllbar. Man kann das Verfahren durchaus persönlich in die Wege leiten oder die Hilfe darauf
spezialisierter Unternehmen oder Kanzleien in Anspruch nehmen.
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