[Deutscher Bundestag - 19.09.2013] www.bundestag.de präsentiert gewählte Kandidaten in der Wahlnacht
App und Internetauftritt mit Fotos und Biografien
Zur Bundestagswahl 2013 bietet der Bundestag einen besonderen Service an: In der Wahlnacht vom 22. zum 23. September können die Besucher des Internetauftritts
www.bundestag.de und der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" für Smartphones und Tablets sehen, welche Kandidaten in den 18. Deutschen Bundestag einziehen werden.
Sobald die gewählten Kandidaten feststehen, sind sie nach und nach auf der Internetseite des Bundestages und in der App mit Foto und Kurzbiografie abrufbar.
Auch eine gezielte Suche nach den Ergebnissen in den insgesamt 299 Wahlkreisen ist möglich.
Hochrechnungen und Prognosen werden auf der Bundestagsseite nicht veröffentlicht.
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.