[Deutscher Bundestag - 15.10.2013] www.bundestag.de mit neuer Startseite und erweiterten Apps
Zum Beginn der 18. Wahlperiode präsentiert sich der Internetauftritt des Deutschen Bundestages
www.bundestag.de in einer frischen Optik. Die Startseite wurde vorsichtig überarbeitet und neu ausgerichtet, bewährte Strukturen in der Navigation und auf den Folgeseiten wurden beibehalten.
Neu: Im Seitenkopf wechseln regelmäßig bis zu fünf Hauptthemen der Woche. Direkt darunter ist die Seite jetzt vierspaltig aufgebaut und damit deutlich klarer als zuvor. Es folgen in Leserichtung die Übersichten zu den Petitionen, Debatten und Ausschüssen in Sitzungswochen sowie die aktuellen Meldungen aus der Parlamentsredaktion.
Das Videoangebot auf der Startseite wurde erweitert. Hier können nun neben der Liveberichterstattung weitere TV-Beiträge aus der Mediathek unmittelbar aufgerufen werden.
Mit der Bundestagswahl wurde die von rund 620.000 Menschen genutzte kostenlose Smartphone- und Tablet-App "Deutscher Bundestag" aktualisiert. Auch hier sind neben den wesentlichen Informationen zum Bundestag die Biografien aller Parlamentarier abrufbar. Die aktualisierten Versionen lauten 4.2.1 (iOS) und 3.2.1 (Android). Ebenfalls erweitert wurde die App für Windows 8-Systeme.
Das Bundestagsportal verzeichnet im Monatsdurchschnitt rund sechs Millionen Abrufe. Allein in der Wahlnacht wurde rund zwei Millionen Mal auf die Seiten zugegriffen.
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.