[Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - 05.12.2013] BMZ setzt sich für Rechte von Lesben, Schwulen und bi- und transsexuellen Menschen ein
Berlin - Am 5. und 6. Dezember diskutieren auf gemeinsame Einladung des BMZ und des Lesben- und Schwulenverbands Deutschland (LSVD) Vertreter von staatlichen und nichtstaatlichen Gebern und Menschenrechtsverteidiger, wie die Rechte von Lesben, Schwulen und bi-, trans- und intersexuellen Menschen (LSBT) gestärkt werden können. Erwartet werden Teilnehmende aus 21 Ländern aus Europa, Afrika, Asien, Lateinamerika und Nordamerika.
Gudrun Kopp: "Wir haben die Menschenrechte verbindlich zum Leitprinzip der Entwicklungszusammenarbeit gemacht. Dazu gehören ausdrücklich auch die Rechte von Schwulen, Lesben, bi-, trans- und intersexuellen Menschen. Wir unterstützen zahlreiche Organisationen finanziell und politisch dabei, gegen sexuelle Diskriminierung und für den Abbau von Vorurteilen einzutreten. Das ist dringend notwendig: In viel zu vielen unserer Partnerländer wird Homosexualität noch unter Strafe gestellt."
Lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Menschen werden in vielen Kooperationsländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit verfolgt und diskriminiert. In 78 Ländern weltweit ist Homosexualität strafbar, in sieben Ländern ist sie mit der Todesstrafe bedroht.
In vielen afrikanischen Staaten ist die Entwicklung besorgniserregend. Angehörige sexueller Minderheiten werden dort immer häufiger bedroht und müssen um ihr Leben fürchten. So werden sie beispielsweise von Gesundheitsprogrammen, insbesondere im Rahmen der HIV/Aids-Versorgung, ausgeschlossen.
Mit dem 2011 verankerten Menschenrechtsansatz hat das BMZ die Rechte von lesbischen, schwulen, bi- und transsexuellen Menschen wie auch die anderer marginalisierter Gruppen in den Fokus genommen. So unterstützt das BMZ beispielsweise in Kenia die Organisation GALCK (Gay and Lesbian Coalition of Kenya), damit diese ihre Bedürfnisse im Bereich sexuelle und reproduktive Rechte in Gesundheitsprogramme einbringen können.
Weitere Informationen zum Menschenrechtsansatz des BMZ finden Sie
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