[Auswärtiges Amt - 13.02.2014] Drei Jahre Hausarrest für Karroubi und Moussavi
Menschenrechtsbeauftragter Strässer fordert Freiheit für iranische Oppositionsführer und mutige Reformen
Seit dem 14.02.2011 stehen die iranischen Oppositionsführer Mehdi Karroubi und Mir Hossein Moussavi sowie dessen Ehefrau Zahra Rahnavard unter Hausarrest.
Hierzu erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Christoph Strässer:
Ich fordere die iranische Führung auf, den Hausarrest gegen die früheren Präsidentschaftskandidaten Karroubi und Moussavi endlich aufzuheben.
Zu diesem Hausarrest gibt es keine Anklage und kein Gerichtsurteil. Damit entbehrt er jeder rechtsstaatlichen Grundlage.
Iran hat sich international verpflichtet, bürgerliche und politische Rechte zu respektieren. Daran muss es sich messen lassen.
Präsident Ruhani sollte seiner Ankündigung für mehr bürgerliche Freiheiten Taten folgen lassen und mutig Reformen einleiten.
Hintergrund:
Am 14.02.2011 wurden die früheren Präsidentschaftskandidaten Mehdi Karroubi und Mir Hossein Moussavi sowie dessen Ehefrau Zahra Rahnavard in Iran unter Hausarrest gestellt. Bis heute wurde keine formale Anklage durch die iranischen Justizbehörden erhoben.
Die Lage der Menschenrechte ist auch nach der Wahl von Präsident Ruhani am 14.06.2013 kritisch. Zwar wurden einige Gefangene freigelassen, darunter auch die Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh, zahlreiche Oppositionelle sind jedoch weiter in Haft. Trotz der Versprechen von Präsident Ruhani für mehr bürgerliche Freiheiten dauern Repressionen und Menschenrechtsverletzungen im Iran an.
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