[Auswärtiges Amt - 26.02.2014] Staatsminister Roth: Das Europäische Parlament ist die Herzkammer der europäischen Demokratie
Mit Blick auf das heute ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht erklärt der Staatsminister für Europa, Michael Roth:
Seit langem setzt sich Deutschland für eine demokratische und bürgernahe Europäische Union ein. Das Europäische Parlament ist die Herzkammer der europäischen Demokratie. Als einziges durch Direktwahl legitimiertes Organ der EU spielt es eine ganz wesentliche Rolle, um eine unmittelbare und lebendige Verbindung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern einerseits und der Europäischen Union andererseits zu sichern.
Das Europäische Parlament ist neben dem Rat der entscheidende Akteur im Gesetzgebungsprozess der EU. Bei der Wahl und Zusammensetzung der Europäischen Kommission hat das Europäische Parlament nicht zuletzt durch den Vertrag von Lissabon deutlich an Bedeutung gewonnen.
Die Entscheidungen, die das Europäische Parlament im Zusammenspiel mit den anderen europäischen Institutionen trifft, haben oft ganz unmittelbare Auswirkungen auf unseren Alltag. Zentrale Politikbereiche werden im Europäischen Parlament nicht nur engagiert debattiert, sondern schlussendlich auch mitentschieden: die Vervollkommnung des Binnenmarktes, Datenschutz, Klimapolitik, der Umgang mit Flüchtlingen, Maßnahmen für den sozialen Zusammenhalt sind nur einige Beispiele.
Bei den Europawahlen am 25. Mai 2014 liegt es nun ganz in der Hand der Bürgerinnen und Bürger, ein handlungsfähiges Europäisches Parlament zu wählen.
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