Meldegesetz: Bayernpartei schlägt Änderung der Abstimmungsregeln vor
Geisterberatungen im Bundestag sollen Vergangenheit angehörenKurzfassung: Angesichts des Abstimmungsverhaltens der Abgeordneten beim Meldegesetz schlägt die Bayernpartei Änderungen an der Geschäftsordnung des Bundestags vor. Danach sollen unentschuldigt fehlende Mitglieder - wie bereits jetzt bei besonders wichtigen Abstimmungen üblich - automatisch zu den Neinstimmen gerechnet werden.
[Bayernpartei - 17.08.2012] Es ist ja nicht das erste Mal, dass der Fußball zum Durchwinken unpopulärer Maßnahmen missbraucht wird. Schon mehrmals wurden im Schutz von Europa- oder Weltmeisterschaften an der Öffentlichkeit vorbei umstrittene Gesetze verabschiedet. Hier sei nur an die Mehrwertsteuererhöhung 2006 oder die Aufweichung des Datenschutzes bei Internet-Suchmaschinen 2010 genannt.
Doch so bunt wie neulich haben es die Abgeordneten noch nie getrieben: Just fünf Minuten nach Beginn des Länderspiels Italien-Deutschland trafen sich 25 Abgeordnete, um den Schutz unserer persönlichen Daten weiter zu minimieren. Der Rest der insgesamt 640 Abgeordneten schaute Fußball. So könnte nun die Bundesrepublik zum größten Datenhändler Europas werden.
Dass die SPD, die nun am lautesten die Rücknahme dieses Gesetzes fordert, von Ihren 146 Mandatsträgern nur zwei Abgeordnete zu dieser Abstimmung entsenden konnte, spricht Bände. Bezeichnend auch, dass von der CDU/CSU-Fraktion mehr Abgeordnete abstimmten als von SPD, Grünen und Linken zusammen. Und wundern kann man sich nur, dass es nicht einmal den Linken eingefallen war, dass der Bundestag mit nur 25 Abgeordneten gar nicht beschlussfähig ist und die Abstimmung hätte angefochten werden können.
Doch am erstaunlichsten ist die Tatsache, dass nun alle, sogar die vormaligen Befürworter der "Fortentwicklung des Meldewesens" gegen dieses Gesetz sind und inständig hoffen, der Bundesrat möge es ablehnen. Die Veröffentlichung des Videos scheint vielen doch zu peinlich zu sein.
Um solchen Pannen künftig vorzubeugen, schlägt die Bayernpartei eine Änderung des Abstimmungsmodus bei der Beratung von Gesetzen vor: Ein Gesetz soll erst dann als angenommen gelten, wenn es die Zustimmung mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erreicht.
Dies gilt heute schon bei wichtigen Abstimmungen, etwa bei der Vertrauensfrage, bei einer Grundgesetzänderung oder auch bei der Feststellung des Verteidigungsfalls. Die Stimme eines Abgeordneten, der einer Entscheidung unentschuldigt fernbleibt, wäre damit automatisch eine Nein-Stimme und "Geisterberatungen" wie neulich gehörten der Vergangenheit an.
Originaltext (10. Juli 2012)
Doch so bunt wie neulich haben es die Abgeordneten noch nie getrieben: Just fünf Minuten nach Beginn des Länderspiels Italien-Deutschland trafen sich 25 Abgeordnete, um den Schutz unserer persönlichen Daten weiter zu minimieren. Der Rest der insgesamt 640 Abgeordneten schaute Fußball. So könnte nun die Bundesrepublik zum größten Datenhändler Europas werden.
Dass die SPD, die nun am lautesten die Rücknahme dieses Gesetzes fordert, von Ihren 146 Mandatsträgern nur zwei Abgeordnete zu dieser Abstimmung entsenden konnte, spricht Bände. Bezeichnend auch, dass von der CDU/CSU-Fraktion mehr Abgeordnete abstimmten als von SPD, Grünen und Linken zusammen. Und wundern kann man sich nur, dass es nicht einmal den Linken eingefallen war, dass der Bundestag mit nur 25 Abgeordneten gar nicht beschlussfähig ist und die Abstimmung hätte angefochten werden können.
Doch am erstaunlichsten ist die Tatsache, dass nun alle, sogar die vormaligen Befürworter der "Fortentwicklung des Meldewesens" gegen dieses Gesetz sind und inständig hoffen, der Bundesrat möge es ablehnen. Die Veröffentlichung des Videos scheint vielen doch zu peinlich zu sein.
Um solchen Pannen künftig vorzubeugen, schlägt die Bayernpartei eine Änderung des Abstimmungsmodus bei der Beratung von Gesetzen vor: Ein Gesetz soll erst dann als angenommen gelten, wenn es die Zustimmung mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erreicht.
Dies gilt heute schon bei wichtigen Abstimmungen, etwa bei der Vertrauensfrage, bei einer Grundgesetzänderung oder auch bei der Feststellung des Verteidigungsfalls. Die Stimme eines Abgeordneten, der einer Entscheidung unentschuldigt fernbleibt, wäre damit automatisch eine Nein-Stimme und "Geisterberatungen" wie neulich gehörten der Vergangenheit an.
Originaltext (10. Juli 2012)
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Bayernpartei, Herr Richard Schöps
Baumkirchner Str. 20, 81673 München, Freistaat Bayern
Tel.: 089/452442700; http://www.bayernpartei.de
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