Urheberrecht: Begrenzter Streitwert beim Filesharing

Aktueller Beschluss des AG Hamburg zu den Kosten einer Abmahnung bei Filesharing-Prozessen
Kurzfassung: Der aktuelle Beschluss des AG Hamburg stellt sich gegen die gängige Praxis der hohen Abmahnkosten und der daraus resultierenden hohen Prozesskostenrisiken für Privatpersonen. Der Streitwert bei Filesharing-Prozessen gegen Privatpersonen soll nunmehr einen Streitwert von 1000,- EUR nicht mehr übersteigen. Gewerbliche Rechtsverletzungen bleiben weiterhin von diesem Beschluss isoliert.
Urheberrecht: Begrenzter Streitwert beim Filesharing Anwalt Urhenerrecht
[Kanzlei Björn Wrase - 05.10.2013] Das AG Hamburg weist in einem Filesharing-Prozess den angenommenen Gegenstandswert der Klägerseite als unangemessen hoch zurück. Es sieht die Abmahnung selbst als gerechtfertigt an, begrenzt jedoch ihren Gegenstandswert auf 1000,- EUR. In der bisherigen Praxis hatten Abmahnanwälte oftmals das 10- bis 20fache davon als Streitwert erhoben. Das Gericht verweist nun darauf, dass lediglich die erforderlichen Aufwendungen vom Beklagten verlangt werden dürfen. Die Gegenstandshöhe bezieht sich hier auf die anwaltliche Tätigkeit. Diese übersteigt nach Ansicht des Gerichtes nicht den nun festgesetzten Betrag in Höhe von 1000,- EUR.

Eine Gesetzesänderung zum Urheberrecht privilegiert seit dem 28.06.2013 Privatpersonen, die nachweislich Filesharing betrieben haben. Den Beklagten kann nur noch der begrenzte Gegenstandswert auferlegt werden. Das Merkmal "außerhalb des geschäftlichen Verkehrs" wurde zu diesem Zweck aus der bisherigen Regelung in § 97a Abs. 2 UrhG abgeschafft.

Das Argument, das in der Vergangenheit für vergleichbare Fälle ein höherer Streitwert zugrunde gelegt wurde, findet im vorliegenden Beschluss keine Beachtung. Auch wenn in vorausgehenden Urteilen höhere Gegenstandswerte bemessen wurden, hat die Klägerin hierauf keinen Anspruch. Eine rückwirkende Gesetzesanwendung kommt nicht infrage, denn auch vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes war die Bemessung des Gegenstandswertes nicht in Zahlen festgehalten, sondern unterlag der tatrichterlichen Überzeugung. Es gab bislang zu diesem Punkt keine einheitliche Regelung. Das AG forderte die Klägerin dazu auf, die Klage bzgl. des Gegenstandswertes zurückzunehmen.

Weitere Informationen zu den Themen Anwalt Urheberrecht, Abmahnungen, Unterlassungserklärung, sowie Urheberrecht Bilder erhält man auf der Internetpräsenz www.kanzlei-wrase.de.
Weitere Informationen
Kanzlei Björn Wrase
Die Kanzlei aus Hamburg bietet eine umfassende und ergebnisorientierte Beratung an. Neben der außergerichtlichen Konfliktlösung, die stets im Vordergrund stehen sollte, aber auch nicht immer zu vermeiden ist, arbeitet die Kanzlei insbesondere in den Bereichen des Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Medienrechts sowie im Bereich des allgemeinen Internetrechts und Markenrechtspräventiv, um ggf. bevorstehende Auseinandersetzungen mit potenziellen Mitbewerbern zu vermeiden.

Mit dem Standort Hamburg bietet die Kanzlei Wrase eine moderne kommunikative Ebene für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Aufgrund der in Hamburg ansässigen Gerichte, die sich ausgeprägt mit urheberrechtlichen, markenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Themenbereichen beschäftigten, kann eine Durchsetzung der Rechte des Mandanten zeitnah erzielt werden.
Kanzlei Björn Wrase, Herr Björn Wrase
Willy-Brandt-Str. 69, 20457 Hamburg, Deutschland
Tel.: 040 - 357 30 633; http://kanzlei-wrase.de/
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt Herr Björn Wrase

Kanzlei Björn Wrase
Willy-Brandt-Str. 69
20457 Hamburg
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
040 - 357 30 633
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/92214

https://www.prmaximus.de/pressefach/kanzlei-björn-wrase-pressefach.html
Die Pressemeldung "Urheberrecht: Begrenzter Streitwert beim Filesharing" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Urheberrecht: Begrenzter Streitwert beim Filesharing" ist Kanzlei Björn Wrase, vertreten durch Björn Wrase.