[Bundesrat - 06.03.2015] Kampf gegen Terrorfinanzierung ausweiten
Die Länder befassten sich am 6. März 2015 mit einem Regierungsentwurf zur strafrechtlichen Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Dieser stellt bereits die versuchte Ausreise aus Deutschland unter Strafe, wenn sie dazu dient, sich in Terrorcamps ausbilden zu lassen oder an Kämpfen in Krisengebieten teilzunehmen.
Ein neu geschaffener Tatbestand "Terrorismusfinanzierung" stellt jegliches Sammeln, Entgegennehmen oder Bereitstellen von Vermögenswerten unter Strafe, mit denen terroristische Aktivitäten unterstützt werden. Bisher war dies nur dann strafbar, wenn es sich um bedeutende Vermögen handelte.
Der Bundesrat fordert den Tatbestand der Terrorfinanzierung weiter zu fassen. Aus ihrer Sicht reicht es bereits, dass durch einen Terrorakt ein Teil der Bevölkerung eingeschüchtert wird. Es müsse nicht der "überwiegende" Teil sein, wie der Regierungsentwurf vorsieht. Gleiches sollte auch für die Bildung einer terroristischen Vereinigung gelten.
Der Bundesrat leitet seine Stellungnahme an die Bundesregierung zu, die hierzu eine Gegenäußerung verfasst. Anschließend bringt sie das Vorhaben in den Deutschen Bundestag ein.
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