[Bundesrat - 18.08.2015] Bundesratspräsident zum 50. Jahrestag des Ausschwitz-Prozesses
Zum 50. Jahrestag der Urteilsverkündung im Frankfurter Auschwitz-Prozess am 19. August 2015 hat Bundesratspräsident Volker Bouffier dessen Bedeutung für die Aufarbeitung der deutschen Geschichte gewürdigt: "Vor 50 Jahren ging ein Prozess zu Ende, der einen Wendepunkt im Umgang mit den Verbrechen der Nationalsozialisten darstellt. Er hat den Opfern eine unüberhörbare Stimme verliehen und die Gräueltaten der Nationalsozialisten sichtbar gemacht. Er markierte das Ende der Verdrängung und den Beginn der offenen Auseinandersetzung mit dem Holocaust in Deutschland."
Der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer hatte am 20. Dezember 1963 in Frankfurt den Prozess gegen 22 Angeklagte eröffnet, die sich für ihre Beteiligung am Mord an Millionen Juden in Auschwitz verantworten sollten. Mehr als 350 Zeugen wurden im Verlauf des 20-monatigen Prozesses gehört, unter ihnen 211 Überlebende des Vernichtungslagers.
Ein wichtiger Schritt zur Aufklärung
"Fritz Bauer war ein unermüdlicher Kämpfer gegen das Vergessen und für die Gerechtigkeit. Er hat gegen massivste Widerstände durchgesetzt, dass die Täter vor Gericht kamen. Was viele verdrängen wollten, brachte der Prozess ans Licht. Er war ein Akt der Aufklärung, ein unübersehbares Zeugnis der Schuld nicht weniger Demagogen, sondern tausender Helfer beim geplanten und organisierten Mord an Millionen von Menschen", so Bouffier.
Am 19. August 1965 endete der Auschwitz-Prozess im Frankfurter Gallus-Gebäude mit der Verkündung der Urteile und Haftstrafen für 17 der Angeklagten. "Für die Aufarbeitung der Verbrechen der Nationalsozialisten in Deutschland war er ein wichtiger erster Schritt", erklärte der Bundesratspräsisent.
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