[Bundesrat - 02.11.2012] Länder wollen Aufsicht über Sparkassen nicht an Europa abgeben
Der Bundesrat hat sich in seiner heutigen Plenarsitzung mit den Plänen der Europäischen Kommission befasst, eine einheitliche europäische Aufsicht für Banken einzurichten. Er begrüßt den einheitlichen Aufsichtsmechanismus grundsätzlich als geeignete Maßnahme für mehr Finanzstabilität, macht aber auch Bedenken geltend. Die Länder sorgen sich zum Beispiel um die Unabhängigkeit der EZB in der Geldpolitik. Hier sei durch strikte Vorgaben sicherzustellen, dass keine Interessenkonflikte zwischen den Zielen der Geldpolitik und der Finanzmarktaufsicht entstehen. Zudem sei die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen europäischer und nationaler Aufsicht weiter zu präzisieren.
Die zentrale Beaufsichtigung sämtlicher Kreditinstitute durch die EZB lehnen die Länder ab. Die Aufsicht müsse sich auf große systemrelevante und grenzüberschreitend tätige Banken beschränken. Bei nur national agierenden Instituten ohne Systemrelevanz - wie zum Beispiel Sparkassen sowie Genossenschafts- oder Förderbanken - habe sich die nationale Aufsicht bewährt.
Ziel des Vorschlags der Kommission ist es, die Finanzstabilität im Euroraum zu sichern. Insbesondere ist vorgesehen, der Europäischen Zentralbank bestimmte zentrale Aufsichtsbefugnisse - wie zum Beispiel die Lizenzerteilung sowie die Überwachung des Verschuldungsgrades und der Mindestliquiditätsquote - zu übertragen.
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank
Drucksache 546/12 (Beschluss)
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