[Bundesministerium des Innern (BMI) - 27.12.2012] Mehr Geld für Integrationskurse
Durch die Erhöhung der Kostenerstattungssätze und der Vergütungsgrenze können freiberufliche Integrationskurslehrkräfte künftig besser bezahlt werden.
Eine der wichtigsten innenpolitischen Aufgaben ist die Förderung der Integration von in Deutschland lebenden Zuwanderern. Kernstück der Integrationsförderung sind die Integrationskurse, die sich als große Erfolgsgeschichte erwiesen haben. Seit ihrer Einführung im Jahr 2005 wurden ca. 1,2 Millionen Teilnahmeberechtigungen ausgestellt. Im ersten Halbjahr 2012 erreichten erstmals 57 Prozent der Prüfungsteilnehmer das höchstmögliche Sprachziel B1. Um den Integrationserfolg auch in Zukunft sicherzustellen, sind qualifizierte Integrationsträger und Lehrkräfte unerlässlich. Sie leisten wichtige Arbeit und haben maßgeblich zu den erreichten positiven Entwicklungen beigetragen. Um die hohe Qualität von Integrationskursen auch zukünftig sicherzustellen, hat das Bundesinnenministerium folgende Maßnahmen beschlossen:
Erhöhung der Kostenerstattungssätze
Ab dem 1. Januar 2013 werden die bisher geltenden Kostenerstattungssätze für die Durchführung von Integrationskursen von 2,54 € bzw. 2,60 € (für Alphabetisierungs- und Jugendkurse sowie Kurse für behinderte Menschen) pro Teilnehmer und Unterrichtseinheit einheitlich auf 2,94 € erhöht. Dies entspricht einer Erhöhung um rund 16 Prozent.
Anhebung der Vergütungsgrenze
Die Vergütungsgrenze für Lehrkräfte wird von 18 € auf 20 € angehoben. Das bedeutet, dass Träger von Integrationskursen nur dann eine mehrjährige Zulassung erhalten, wenn sie die Vergütungsgrenze von 20 € einhalten. Zahlt ein Träger weniger, erfolgt die Zulassung des Kursträgers für die Durchführung von Integrationskursen nicht mehrjährig, sondern lediglich für ein Jahr.
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