[Bundesrat - 22.03.2013] Presse-Grosso gesetzlich absichern
Die Länder möchten mit einem Gesetzentwurf das in Deutschland bestehende Presse-Grosso-Vertriebssystem und die Branchenvereinbarungen der Pressegrossisten und Verlage gesetzlich absichern.
Nach Ansicht des Bundesrates ist eine zentrale Grundvoraussetzung für die Vielfaltsicherung der Medienlandschaft auch eine funktionierende, flächendeckende und diskriminierungsfreie Vertriebsstruktur für Presseerzeugnisse. Das Presse-Grosso - also der Großhandel als Handelsstufe zwischen Verlag und Einzelhändler - sei der bedeutendste Vertriebsweg für Zeitungen und Zeitschriften. Es gewährleiste, dass eine flächendeckende und neutrale Versorgung mit einem Vollsortiment an Zeitungen und Zeitschriften besteht. Der Erhalt dieses Systems sei jedoch aufgrund gerichtlicher Entscheidungen gefährdet, begründet der Bundesrat seinen Vorstoß.
Der Bundestag hat mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bereits entsprechende Änderungen beschlossen. Dieses Gesetz - das auch eine Vielzahl anderer Regelungen beinhaltet - befindet sich derzeit allerdings im Vermittlungsverfahren und kann damit vorläufig nicht in Kraft treten. Die gesetzliche Verankerung des Presse-Grosso möchte der Bundesrat mit seinem Entwurf nunmehr separat auf den Weg bringen.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Diese leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Bundesrat | Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030 18 9100-170
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: newsletterredaktion@bundesrat.de
Internet:
http://www.bundesrat.de
Bundesrat

Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.