[Bundesrat - 05.07.2013] Mehr Jugendschutz beim Glücksspiel
Die Länder haben heute einer Verordnung der Bundesregierung, die den Jugend- und Spielerschutz im gewerblichen Spielrecht weiter verbessern soll, nur mit Auflagen zugestimmt.
Sie wollen den Schutzcharakter der Vorschrift weiter ausbauen und haben dazu unter anderem die möglichen Maximalverluste an Geldspielgeräten auf 60 Euro pro Stunde begrenzt. Zudem verbieten sie die sogenannte Automatiktaste, die bisher bewirkte, dass aufgebuchte Beträge unbeeinflusst zum Einsatz gelangen können. Der Bundesrat legt auch fest, dass fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung in Gaststätten maximal zwei Spielautomaten aufgestellt bleiben dürfen. Die in diesem Zusammenhang bisher vorgesehenen komplizierten Ausnahmeregelungen hat der Bundesrat gestrichen.
Die Vorlage geht nun an die Bundesregierung zurück. Diese muss entscheiden, ob sie die Verordnung in der vom Bundesrat vorgegebenen Form in Kraft setzt.
Bundesrat | Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030 18 9100-170
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: newsletterredaktion@bundesrat.de
Internet:
http://www.bundesrat.deTwitter:
www.twitter.com/BundesratDEVerantwortlich: Camilla Linke
Bundesrat

Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.