AOK Pressemappe
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Seit mehr als 100 Jahren steht die AOK als größte Krankenversicherung in Deutschland für Sicherheit und umfassende medizinische Versorgung im Krankheitsfall. Die AOK betreut rund 30 Millionen Menschen ÷ weit mehr als ein Drittel der gesamten Bevölkerung. 68.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter garantieren in mehr als 1.800 Geschäftsstellen einen leistungsstarken Service: Schnell, kompetent und unbürokratisch. Und: Die AOK ist mehr als eine Krankenversicherung. Sie hat ein umfassendes Gesundheitsmanagement etabliert. Das heißt: Ein konsequent umgesetztes Qualitätsmanagement geht einher mit einer erhöhten Wirtschaftlichkeit der Versorgung. Das bedeutet für die Versicherten: optimale Versorgung zu günstigen Beiträgen. Von Versicherten und Arbeitgebern gewählte Vertreter nehmen in den Selbstverwaltungen die Interessen der Mitglieder und deren Arbeitgeber wahr. Diese Selbstverwaltung garantiert eine versicherten- und betriebsnahe Gestaltung der Krankenversicherung. Der AOK-Bundesverband vertritt als Dachorganisation die Interessen der AOK-Gemeinschaft. Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der AOK-Bundesverband tritt heute und in Zukunft für eine umfassende Versorgung mit vollwertigen Leistungen ein. Diese Ziele bringt er durch sozialpolitische Überzeugungsarbeit bei Parlament, Regierung sowie den Verbänden und Institutionen des Gesundheitswesens voran. Sitz des AOK-Bundesverbandes ist Bonn.
AOK warnt vor Einschränkung der Rabattverträge / Tranche VII startet im April
AOK warnt vor Einschränkung der Rabattverträge / Tranche VII startet im April
Berlin - Die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen könnten schon bald wieder deutlich steigen. Darauf hat die AOK hingewiesen. Der Bundesrat stimmt am Freitag (30. März) über seine Stellungnahme zur Novelle des Arzneimittelgesetzes ab. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, Einschränkungen bei den Arzneimittelrabattverträgen vorzunehmen und eine ...
Einheitlicher IT-Standard für Selektivverträge
Einheitlicher IT-Standard für Selektivverträge
Berlin - Der IT-Standard für Selektivverträge in der gesetzlichen Krankenversicherung kommt. AOK und Kassenärztliche Vereinigungen wollen bei der technischen Umsetzung von Selektivverträgen eng zusammenarbeiten. Der IT-Standard soll eine einfache, wirtschaftliche und flexible Umsetzung von Selektivverträgen ermöglichen. Zusätzliches Gewicht erhält die Kooperation durch die Beteiligung ...
Vorstandswechsel im AOK-Bundesverband
Vorstandswechsel im AOK-Bundesverband
Berlin - Staffelübergabe im AOK-Bundesverband: Am 1. Oktober übernehmen Jürgen Graalmann und Uwe Deh als Geschäftsführender Vorstand die Leitung des Verbandes. Der bisherige Vorstandsvorsitzende Dr. Herbert Reichelt geht in den Ruhestand. Das neue Führungsteam hat sich zum Ziel gesetzt, den AOK-Bundesverband noch stärker als einen der wichtigsten Akteure im Gesundheitswesen zu verankern und ...
AOK und Ersatzkassen kooperieren bei IT für Selektivverträge
AOK und Ersatzkassen kooperieren bei IT für Selektivverträge
Berlin - Die AOK-Gemeinschaft und die Ersatzkassen beabsichtigen, bei der Etablierung eines IT-Standards für Einzelverträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern zusammenzuarbeiten. "Wir wollen durch einen IT-Standard bessere Voraussetzungen für den Wettbewerb um die beste Versorgung schaffen", so die Kassen. Auch nach fünf bis zehn Jahren Versuchsphase sei die ...
Übergangsregelung bis Ende August verlängert
Übergangsregelung bis Ende August verlängert
Stuttgart/Berlin - Die AOK hat die Übergangsregelung zum Start der jüngsten Arzneimittelrabattverträge um einen Monat bis zum 31. August 2011 verlängert.
"Inzwischen gibt es in immer weniger Fällen Lieferprobleme. Wir wollen aber trotzdem ausschließen, dass Apotheken im Einzelfall einen Mehraufwand durch die Dokumentation eines Lieferausfalls haben", sagte Baden-Württembergs ...
AOK bietet Entscheidungshilfe zu künstlicher Ernährung im Alter an
AOK bietet Entscheidungshilfe zu künstlicher Ernährung im Alter an
Berlin - Immer häufiger müssen Menschen darüber entscheiden, ob ein kranker Angehöriger künstlich ernährt werden soll. Besonders schwierig wird es, wenn der Betroffene geistig stark abgebaut und keine Patientenverfügung getroffen hat. Unterstützung in der Frage, ob ein Mensch mittels einer Magensonde künstlich ernährt werden sollte, bietet die AOK mit ihrer ...
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