Verband des eZigarettenhandels Pressemappe
Verband des eZigarettenhandels Pressemappe
Der Verband rekrutiert sich aus den größten e-Zigarettenhändlern in Deutschland. Zweck des Verbands ist es, an der Sicherheit der Bürger mitzuwirken, indem etwaige Gefahren von elektronischen Zigaretten sowie Zubehör ergründet werden und Aufklärungsarbeit betrieben wird. Unter Berücksichtigung der Regelungen für Tabakprodukte soll insbesondere über mögliche Gesundheitsschäden vollumfänglich aufgeklärt werden. Dabei soll auch ein besonderes Augenmerk auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen gelegt werden. Zur Erfüllung dieses Zwecks wird der Verband gemeinsame Maßnahmen entwickeln, wie z.B. die Kennzeichnung der Produkte mit Warnhinweisen, Überprüfung der Händler auf Zuverlässigkeit, freiwillige Selbstbeschränkung des Nikotingehalts der elektronischen Zigaretten etc. Zur Förderung dieses Ziels in Europa sind Verbandsgründungen in den einzelnen europäischen Ländern geplant, welche die gemeinnützigen Ziele der Vereinssatzung verfolgen. Dieser Verband ist geschaffen worden, um die gemeinnützigen Ziele in der Bundesrepublik Deutschland zu verfolgen. Bei sämtlichen Vereinsmitgliedern handelt es sich um Hersteller oder Vertreiber von elektronischen Zigaretten und Zubehör. Die Beteiligten teilen die Auffassung, dass es im Interesse des Verbraucherschutzes sinnvoll ist, die bestehenden Eigenkontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Veräußerung von elektronischen Zigaretten und Zubehör weiter auszubauen.
EU-Kommission reguliert die elektrische Zigarette
(ddp direct) Die elektrische Zigarette wird europaweit reguliert. Unter bestimmten Voraussetzungen darf das Produkt frei gehandelt werden. Der Entwurf für eine neue Tabakproduktrichtlinie sieht Regelungen bezüglich der Nikotin-Höchstgrenze und der korrekten Ausstattung mit Warnhinweisen vor. Nikotinhaltige Liquids für eZigaretten dürfen gemäß Entwurf eine Konzentration von 4 mg Nikotin pro Milliliter nicht überschreiten. Alle Liquids, ...
Rechtsexperten bringen Licht in die Debatte um die eZigarette
(ddp direct)Die juristische Front gegen eine Einstufung der elektrischen Zigarette als Arzneimittel wird immer breiter. Nun haben sich auch die Autoren der renommierten Beck'schen Kurz-Kommentare zu Wort gemeldet. Das Ergebnis: Die Einschätzungen der Bundesregierung und des Landes NRW zur eZigarette stehen auf sehr dünnem Eis. Die Kommentatoren definieren für die elektrische Zigarette eine überwiegend objektive Zweckbestimmung: Wird ...
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Herr Philip Drögemüller
Verband des eZigarettenhandels
An der Reitbahn 3
21218 Seevetal
Deutschland
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